Innere Uferzone von 150 m beachten! Nur befahren um an – oder abzulegen, stillzuliegen (ankern). Es ist der kürzeste Weg zu nehmen.
Motorschiffe dürfen die innere Uferzone (0 bis 150 Meter) nur befahren, um an- oder abzulegen oder um Engstellen zu durchfahren; sie haben dazu den kürzesten Weg zu nehmen (im rechten Winkel zum Ufer). Parallelfahrten zum Ufer sind untersagt. Parallelfahren ist
erst nach der Uferzone (150 Meter) gestattet. Das stillliegen (ankern) in der inneren Uferzone ist verboten.